Beschreibung
Eine Komödie mit musikalischen Hits.
Am Mittwoch, 19. Januar, um 19.30 Uhr gastieren die Schauspielbühnen Stuttgart/Komödie im Marquardt mit der Revue „Himmlische Zeiten“ im Ruhrfestspielhaus.
Das Stück
Aller guten Dinge sind drei! Nach „Heiße Zeiten“ und „Höchste Zeit!“, die 2015 das Publikum im Ruhrfestspielhaus begeisterten, kommt nun „Himmlische Zeiten“ – die neue Revue von Tilmann von Blomberg (Buch), Carsten Gerlitz (Liedtexte und musikalische Arrangements) und Katja Wolff (Kreative Entwicklung). Das Erfolgsteam der ersten beiden Teile lässt die vier Frauen erneut die Bühne stürmen. In einer Privatabteilung eines Krankenhauses treffen sie aufeinander: die Karrierefrau, die ihren Managerposten mit einer kosmetischen Generalüberholung gegen die Konkurrenz verteidigen will, die Junge, die kurz vor Torschluss ihr zweites Kind bekommt, die Hausfrau, deren Rente nicht zum Leben und nur knapp zum Sterben reicht, und die Vornehme, die nach dem Zusammenstoß mit einem hart geschlagenen Golfball unter Gedächtnisstörungen leidet. Sie alle kämpfen mit dem Altwerden, mit den Symptomen des Verfalls, mit der Angst vor dem Ende und der Hoffnung auf ein danach. Und sie tun das in gewohnt lakonisch-unterhaltsamer Weise, denn dieser Abend ist ein Fest für das Leben und für die Freundschaft.
Liebenswerte Charaktere, schlagfertige Dialoge, urkomische Situationen und jede Menge Musik machen diesen Abend zu einem unvergesslichen Erlebnis. Witzig auf Deutsch umgetextete Songs und Evergreens wie „Uptown Girl“, „Like A Virgin“ oder „That’s What Friends Are For“ lassen die Damen zu Hochformen auflaufen.
Mitwirkende: Angelika Mann, Patricia Hodell, Heike Jonca, Nini Stadlmann
Tickets
Tickets gibt es unter www.kultur-kommt-ticket.de, im RZ-Ticket-Center (Breite Str. 4, 45657 Recklinghausen; Tel.: 02361/18052700) und im Buchladen Attatroll (Herner Str. 16, 45657 Recklinghausen).
Hygieneregeln
Zuschauerinnen und Zuschauer informieren sich bitte zum aktuellen Hygienekonzept unter www.recklinghausen.de/kulturtermine. Bitte beachten Sie, dass laut der aktuellen Coronaschutzverordnung bei Veranstaltungen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung während der gesamten Dauer der Veranstaltung gilt.